Der Antrag zur Neuaufnahme beinhaltet eine sechsmonatige Probezeit, diese ermöglicht beiden Seiten ein Kennenlernen der Rechte und Pflichten des Vereinslebens. In dieser Zeit kann der Verein in vollem Umfang, gleich einer Vollmitgliedschaft, genutzt werden. Fällig werden hälftige Arbeitsstunden und ein hälftiger Jahresbeitrag.
Sollte nach Ablauf der 6 Monate keine der beiden Seiten widersprechen, geht die Probemitgliedschaft, nach Beratung über die Aufnahme in der Vorstandschaft, automatisch in eine Vollmitgliedschaft über. Das SEPA-Mandat gilt weiter.
Zu leistende jährliche Arbeitsstunden einer Vollmitgliedschaft: 18 Stunden insgesamt (davon sind 6 Turnierstunden in Nachbarsparten möglich), bei der Probemitgliedschaft entsprechend anteilig.
Mit dem Absenden erkenne ich die Satzung, Platz- und Beitragsordnung als für mich verbindlich an. Außerdem bestätige ich, dass ich die Informationen zum Datenschutz / zu den Persönlichkeitsrechten gelesen und verstanden habe. Ich erkläre mich (ggf. als gesetzlicher Vertreter) bereit, für Forderungen des Vereines aus dem Mitgliedschaftsverhältnis einzutreten.
Satzung und Platzordnung liegen im Clubhaus aus und können darüber hinaus beim Vorstand angefordert werden. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich zum Jahresende erfolgen. Sie muss dem Vorstand spätestens zum 01.10. des Jahres zugestellt werden.